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AktG § 109 Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse (Law)
(1) An den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sollen Personen, die weder dem Aufsichtsrat noch dem Vorstand angehören, nicht teilnehmen. Sachverständige und Auskunftspersonen können zur...
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AktG § 34 Umfang der Gründungsprüfung (Law)
(1) Die Prüfung durch die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Prüfung durch die Gründungsprüfer haben sich namentlich darauf zu erstrecken, ...