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AktG § 144 Verantwortlichkeit der Sonderprüfer (Law)
§ 323 des Handelsgesetzbuchs über die Verantwortlichkeit des Abschlußprüfers gilt sinngemäß.
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AktG § 34 Umfang der Gründungsprüfung (Law)
(1) Die Prüfung durch die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Prüfung durch die Gründungsprüfer haben sich namentlich darauf zu erstrecken, ...