AMWHV § 31a Verbringen von Arzneimitteln nach § 73 Absatz 3a des Arzneimittelgesetzes (Law)
...in oder des Arztes, an die oder den das Arzneimittel abgegeben wird.
Soweit aus Gründen der Arzneimittelsicherheit besondere Hinweise geboten sind, sind diese b...