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BImSchV 16 § 4 Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Law)
...raum Tag (6 Uhr bis 22 Uhr) und den Beurteilungszeitraum Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) zu erfolgen. (2) Bei der Berechnung sind insbesondere folgende Rahmenbedingungen zu beachten: ...
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BImSchV 16 Anlage 2 (zu § 4) (Law)
...4 m 4 Abstrahlung des als Körperschall übertragenen Rollgeräusches aufgrund der Radrauheit durch Kesselwagenaufbauten ...
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BImSchV 16 Schlußformel (Law)
...rat hat zugestimmt.
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BImSchV 16 Eingangsformel (Law)
...43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721, 1193) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:
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BImSchV 16 § 2 Immissionsgrenzwerte (Law)
...4 Dezibel (A) 54 Dezibel (A) 4. in Gewerbegebieten ...
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BImSchV 16 § 3 Berechnung des Beurteilungspegels für Straßen (Law)
...raßen ist nach Anlage 1 zu berechnen. Die Berechnung hat getrennt für den Beurteilungszeitraum Tag (6 Uhr bis 22 Uhr) und den Beurteilungszeitraum Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) zu erfolgen.
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BImSchV 16 § 1 Anwendungsbereich (Law)
...raßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen (Straßen und Schienenwege). (2) Die Änderung ist wesentlich, wenn 1. ...
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BImSchV 16 Anlage 1 (zu § 3) (Law)
...raum zwischen 22.00 und 6.00 Uhr als Mittelwert über alle Tage des Jahres herangezogen werden können. Das Verkehrsaufkommen einer Straße ist den beiden äußeren Fahrstreifen jeweils zur Hälfte zuzuordn...
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BImSchV 16 § 5 Festlegung akustischer Kennwerte für abweichende Bahntechnik und schalltechnische Innovationen (Law)
...4 Absatz 1 Satz 1 nur berücksichtigt werden, wenn die zuständige Behörde in einem Verfahren nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 für die Berechnung akustische Kennwerte festgelegt hat. Abweichende Bahntec...