-
BImSchV 16 Schlußformel (Law)
Der Bundesrat hat zugestimmt.
-
BImSchV 16 Eingangsformel (Law)
...nsschutzgesetzes vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721, 1193) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:
-
BImSchV 16 § 2 Immissionsgrenzwerte (Law)
...nsgrenzwert für diesen Zeitraum anzuwenden. (4) Die Bundesregierung erstattet spätestens im Jahre 2025 und dann fortlaufend alle zehn Jahre dem Deutschen Bundestag Bericht über die Durchführ...
-
BImSchV 16 § 3 Berechnung des Beurteilungspegels für Straßen (Law)
Der Beurteilungspegel für Straßen ist nach Anlage 1 zu berechnen. Die Berechnung hat getrennt für den Beurteilungszeitraum Tag (6 Uhr bis 22 Uhr) und den Beurteilungszeitraum Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) ...
-
BImSchV 16 § 4 Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Law)
...ns öffentlich bekannt gemacht worden ist, § 3 in Verbindung mit Anlage 2 in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung weiter anzuwenden. § 43 Absatz 1 Satz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ...
-
BImSchV 16 Anlage 2 (zu § 4) (Law)
...ns- und Transmissionseigenschaften der Bauwerke sind nach den anerkannten Regeln der Technik anzusetzen. Anmerkung 1: Anerkannte Regel der Technik ist die DIN EN 12354-4 Bauakust...
-
BImSchV 16 § 1 Anwendungsbereich (Law)
...ns 3 Dezibel (A) oder auf mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder mindestens 60 Dezibel (A) in der Nacht erhöht wird. Eine Änderung ist auch wese...
-
BImSchV 16 Anlage 1 (zu § 3) (Law)
...nsort (0,5 m über der Mitte des betrachteten Fahrstreifens) und dem maßgebenden Immissionsort ohne Boden- und Meteorologiedämpfung nach Diagramm III. Der maßgebende Immissionsort richtet sich nach den...
-
BImSchV 16 § 5 Festlegung akustischer Kennwerte für abweichende Bahntechnik und schalltechnische Innovationen (Law)
...nstige Bahnen die jeweils nach Landesrecht zuständige Behörde. Ein akustischer Kennwert ist festzulegen, wenn die Emissionsdaten der abweichenden Bahntechnik oder der schalltechnischen Innovationen fü...