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AbgG § 45 Fraktionsbildung (Law)
(1) Mitglieder des Bundestages können sich zu Fraktionen zusammenschließen. (2) Das Nähere regelt die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages.
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AbgG § 16 Freifahrtberechtigung und Erstattung von Fahrkosten (Law)
(1) Ein Mitglied des Bundestages hat das Recht auf freie Benutzung aller Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG. Benutzt es in Ausübung des Mandats im Inland Flugzeuge, Schlafwagen oder sonstige schiene...