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AMG 1976 § 4a Ausnahmen vom Anwendungsbereich (Law)
Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf 1. Arzneimittel, die unter Verwendung von Krankheitserregern oder auf biotechnischem We...
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AMG 1976 § 87 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung (Law)
Im Falle der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit ist der Schadensersatz durch Ersatz der Kosten der Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den der Verletzte dadurch erleidet, dass inf...
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AMG 1976 § 45 Ermächtigung zu weiteren Ausnahmen von der Apothekenpflicht (Law)
(1) Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nach Anhörung von Sachverständigen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung de...