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PStV § 70 Personenstandsurkunden aus Altregistern und Übergangsbeurkundungen (Law)
...55 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes werden beglaubigte Abschriften der Personenstandseinträge erteilt. (2) Personenstandsurkunden aus Altregistern und Übergangsbeurkundungen werden nicht mehr ausge...
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PStV Anlage 9 (zu den §§ 48, 70) (Law)
...55)
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PStV Anlage 8 (zu den §§ 48, 70) (Law)
...54)
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PStV Anlage 5 (zu den §§ 11, 19, 48, 65) (Law)
...50 — 1151)
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PStV § 5 Prüfungspflicht des Standesbeamten (Law)
Eintragungen im Personenstandsregister und sonstige Beurkundungen dürfen erst vorgenommen werden, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt ermittelt und abschließend geprüft worden ist.