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SGB 10 § 5 Auswahl der Behörde (Law)
Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweiges ersucht werden, dem die ersuchende Behörde angehört. ...
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SGB 10 § 10 Beteiligungsfähigkeit (Law)
Fähig, am Verfahren beteiligt zu sein, sind 1. natürliche und juristische Personen, ...
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SGB 10 Inhaltsübersicht (Law)
...55 Austauschvertrag § 56 Schriftform § 57 ...
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SGB 10 § 3 Amtshilfepflicht (Law)
(1) Jede Behörde leistet anderen Behörden auf Ersuchen ergänzende Hilfe (Amtshilfe). (2) Amtshilfe liegt nicht vor, wenn 1. ...
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SGB 10 § 23 Glaubhaftmachung, Versicherung an Eides statt (Law)
...ass für die Feststellung der erheblichen Tatsachen deren Glaubhaftmachung genügt, kann auch die Versicherung an Eides statt zugelassen werden. Eine Tatsache ist dann als glaubhaft anzusehen, wenn ihr ...
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SGB 10 § 24 Anhörung Beteiligter (Law)
...assen werden sollen, 5. einkommensabhängige Leistungen den geänderten Verhältnissen angepasst werden sollen, 6....
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SGB 10 § 28 Wiederholte Antragstellung (Law)
...assen wurde und die zweite Leistung gegenüber der ersten Leistung, wenn diese erbracht worden wäre, nachrangig gewesen wäre.
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SGB 10 § 31 Begriff des Verwaltungsaktes (Law)
Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbar...
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SGB 10 § 31a Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes (Law)
...assen werden, sofern kein Anlass besteht, den Einzelfall durch Amtsträger zu bearbeiten. Setzt die Behörde automatische Einrichtungen zum Erlass von Verwaltungsakten ein, muss sie für den Einzelfall b...
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SGB 10 § 33 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes (Law)
...assende Behörde erkennen lassen. Im Fall des § 36a Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 des Ersten Buches muss die Bestätigung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes die erlassende Behörde als Nutzer des De-Mail-...
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SGB 10 § 34 Zusicherung (Law)
...assen oder zu unterlassen (Zusicherung), bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Ist vor dem Erlass des zugesicherten Verwaltungsaktes die Anhörung Beteiligter oder die Mitwirkung einer an...
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SGB 10 § 41 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern (Law)
...ass des Verwaltungsaktes erforderlich ist, nachträglich gefasst wird, 5. die erforderliche Mitwirkung einer anderen Behörde ...
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SGB 10 § 42 Folgen von Verfahrens- und Formfehlern (Law)
...as Verfahren, die Form oder die örtliche Zuständigkeit zustande gekommen ist, wenn offensichtlich ist, dass die Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat. Satz 1 gilt nicht, wenn ...
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SGB 10 § 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes (Law)
...5. April 1998 bereits abgelaufen, gilt Satz 4 mit der Maßgabe, dass der Verwaltungsakt nur mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben wird. (4) Nur in den Fällen von Absatz 2 Satz 3 u...
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SGB 10 § 47 Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes (Law)
...assen oder im Verwaltungsakt vorbehalten ist, 2. mit dem Verwaltungsakt eine Auflage verbunden ist und der Begünstigte diese...
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SGB 10 § 54 Vergleichsvertrag (Law)
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 2, durch den eine bei verständiger Würdigung des Sachverhalts oder der Rechtslage bestehende Ungewissheit durch gegenseitiges Nachg...
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SGB 10 § 55 Austauschvertrag (Law)
...ass eines Verwaltungsaktes Inhalt einer Nebenbestimmung nach § 32 sein könnte. (3) § 53 Abs. 2 gilt in den Fällen der Absätze 1 und 2 nicht.
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SGB 10 § 57 Zustimmung von Dritten und Behörden (Law)
...ass nach einer Rechtsvorschrift die Genehmigung, die Zustimmung oder das Einvernehmen einer anderen Behörde erforderlich ist, ein Vertrag geschlossen, so wird dieser erst wirksam, nachdem die andere B...
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SGB 10 § 85 Bußgeldvorschriften (Law)
...5. entgegen § 67c Abs. 5 Satz 1 oder § 78 Abs. 1 Satz 1 Sozialdaten für andere Zwecke nutzt, indem er sie an Dritte weitergibt oder 6. ...
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SGB 10 § 85a Strafvorschriften (Law)
...5 Abs. 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren...