-
BImSchV 16 § 5 Festlegung akustischer Kennwerte für abweichende Bahntechnik und schalltechnische Innovationen (Law)
...ksichtigt werden, wenn die zuständige Behörde in einem Verfahren nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 für die Berechnung akustische Kennwerte festgelegt hat. Abweichende Bahntechnik ist Technik, die nicht...
-
BImSchV 16 Schlußformel (Law)
Der Bundesrat hat zugestimmt.
-
BImSchV 16 Eingangsformel (Law)
...5. März 1974 (BGBl. I S. 721, 1193) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:
-
BImSchV 16 § 2 Immissionsgrenzwerte (Law)
...Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 Dezibel (A) 47 Dezibel (...
-
BImSchV 16 § 3 Berechnung des Beurteilungspegels für Straßen (Law)
Der Beurteilungspegel für Straßen ist nach Anlage 1 zu berechnen. Die Berechnung hat getrennt für den Beurteilungszeitraum Tag (6 Uhr bis 22 Uhr) und den Beurteilungszeitraum Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) ...
-
BImSchV 16 § 4 Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Law)
...kehrs durch Auf- oder Abschläge a) für die Lästigkeit von Geräuschen infolge ihres zeitlichen Verlaufs, ihrer Dauer, ...
-
BImSchV 16 Anlage 2 (zu § 4) (Law)
...ke sind nach den anerkannten Regeln der Technik anzusetzen. Anmerkung 1: Anerkannte Regel der Technik ist die DIN EN 12354-4 Bauakustik – Berechnung der akustischen Eigenschaften...
-
BImSchV 16 § 1 Anwendungsbereich (Law)
...Kraftfahrzeugverkehr oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erweitert wird oder 2. durch einen...
-
BImSchV 16 Anlage 1 (zu § 3) (Law)
...kehrsstärke (DTV) nach Tabelle A berechnet, sofern keine geeigneten projektbezogenen Untersuchungsergebnisse vorliegen, die unter Berücksichtigung der Verkehrsentwicklung im Prognosezeitraum zur Ermit...