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BImSchV 16 § 5 Festlegung akustischer Kennwerte für abweichende Bahntechnik und schalltechnische Innovationen (Law)
...strukturunternehmen, 2. Inhaber der Schutzrechte von abweichenden Bahntechniken oder von schalltechnischen Innovationen und ...
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BImSchV 16 Schlußformel (Law)
Der Bundesrat hat zugestimmt.
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BImSchV 16 Eingangsformel (Law)
...5. März 1974 (BGBl. I S. 721, 1193) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:
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BImSchV 16 § 2 Immissionsgrenzwerte (Law)
...57 Dezibel (A) 47 Dezibel (A) 2. in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten ...
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BImSchV 16 § 3 Berechnung des Beurteilungspegels für Straßen (Law)
...Straßen ist nach Anlage 1 zu berechnen. Die Berechnung hat getrennt für den Beurteilungszeitraum Tag (6 Uhr bis 22 Uhr) und den Beurteilungszeitraum Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) zu erfolgen.
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BImSchV 16 § 4 Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Law)
(1) Der Beurteilungspegel für Schienenwege ist nach Anlage 2 zu berechnen. Die Berechnung hat getrennt für den Beurteilungszeitraum Tag (6 Uhr bis 22 Uhr) und den Beurteilungszeitraum Nacht (22 Uhr bi...
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BImSchV 16 Anlage 2 (zu § 4) (Law)
...Straßenbahnen wird der Begriff der Haltestelle im Allgemeinen (§ 31 der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung – BOStrab) und der Doppelhaltestelle (§ 31 Absatz 1 Nummer 3 BOStrab) gebraucht. In dieser ...
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BImSchV 16 § 1 Anwendungsbereich (Law)
...Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen (Straßen und Schienenwege). (2) Die Änderung ist wesentlich, wenn 1. ...
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BImSchV 16 Anlage 1 (zu § 3) (Law)
...Straße ist den beiden äußeren Fahrstreifen jeweils zur Hälfte zuzuordnen. Die Emissionsorte sind in 0,5 m Höhe über der Mitte dieser Fahrstreifen anzunehmen. D ...