Urteil vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZR 45/13 (Urteil)
...uf einer notariell beurkundeten Unterwerfungserklärung (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) zur Sicherung des Anspruchs aus einer Grundschuld beruht, gehört hierzu die Erklärung des neuen Gläubigers, die sich aus...