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FeV 2010 § 56 Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Ausland nach § 56 des Straßenverkehrsgesetzes (Law)
...51 Absatz 2 (Empfänger der Daten), § 52 Absatz 2 (für den Abruf zu verwendende Daten), § 54 (Sicherung gegen Missbrauch) und § 55 (Aufzeichnung der Abrufe) sind entsprechend anzuwenden.
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FeV 2010 Anlage 16 (zu § 42 Absatz 2) (Law)
...lseins – Individuelle Konsequenzen eines Mobilitätsverlusts Hausaufgabe ...
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FeV 2010 § 51 Übermittlung von Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den §§ 52 und 55 des Straßenverkehrsgesetzes (Law)
(1) Übermittelt werden dürfen 1. im Rahmen des § 52 Absatz 1 Nummer 1 bis 2 des Straßenverkehrsgesetzes für M...
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FeV 2010 § 16 Theoretische Prüfung (Law)
...ls zwei Jahre zurückliegen. Der Sachverständige oder Prüfer hat die Bescheinigung darauf zu überprüfen, ob die in ihr enthaltenen Angaben zum Umfang der Ausbildung mindestens dem nach der Fahrschüler-...
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FeV 2010 Anlage 7 (zu § 16 Absatz 2, § 17 Absatz 2 und 3) (Law)
...ls aufgeführte Zahl der zulässigen Fehlerpunkte überschritten oder zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet worden sind. Eine nicht bestandene theoretische Prüfung ist in vollem...