Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (3. Senat) - 3 B 22/12 (Urteil)
...56 und 1975/88 war das Bodenreformeigentum als persönliches Arbeitseigentum des Neubauern ausgestaltet und unterlag entsprechend dem Ziel der Bodenreform, den "feudal-junkerlichen Großgrundbesitz...