-
BTGO 1980 § 76 Vorlagen von Mitgliedern des Bundestages (Law)
(1) Vorlagen von Mitgliedern des Bundestages (§ 75) müssen von einer Fraktion oder von fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages unterzeichnet sein, es sei denn, daß die Geschäftsordnung etwas a...
-
BTGO 1980 § 94 Stabilitätsvorlagen (Law)
Vorlagen der Bundesregierung gemäß § 8 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (Stabilitätsvorlagen) werden vom Präsidenten unmittelbar dem Haushaltsausschuß ...
-
BTGO 1980 § 6 Ältestenrat (Law)
(1) Der Ältestenrat besteht aus dem Präsidenten, seinen Stellvertretern und dreiundzwanzig weiteren von den Fraktionen gemäß § 12 zu benennenden Mitgliedern. Die Einberufung obliegt dem Präsidenten. E...
-
BTGO 1980 Anlage 6 Beschluß des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages (Law)
(Text siehe: BTGO1980Bes)