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GKG 2004 § 32 Haftung von Streitgenossen und Beigeladenen (Law)
(1) Streitgenossen haften als Gesamtschuldner, wenn die Kosten nicht durch gerichtliche Entscheidung unter sie verteilt sind. Soweit einen Streitgenossen nur Teile des Streitgegenstands betreffen, bes...
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GKG 2004 § 6 Fälligkeit der Gebühren im Allgemeinen (Law)
...pruchs- oder Rechtsmittelschrift oder mit der Abgabe der entsprechenden Erklärung zu Protokoll fällig: 1. in bürgerlichen Rechtsstreitigkeite...
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GKG 2004 § 60 Gerichtliche Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes (Law)
...prechend anzuwenden; im Verfahren über den Antrag auf Aussetzung des Vollzugs einer Maßnahme der Vollzugsbehörde oder auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gilt § 52 Absatz 1 und 2 entsprechend. ...
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GKG 2004 § 65 Wertfestsetzung in gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes (Law)
...63 Absatz 3 gilt entsprechend.