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BGBEG § 38 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften (Law)
...chen Gesetzbuchs sind auf Verbraucherdarlehensverträge gemäß den §§ 504 und 505 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auch dann anzuwenden, wenn diese Verträge vor dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden. ...
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BGBEG Anlage 6 (zu Artikel 247 § 1 Absatz 2) (Law)
...chstbetrag der Entschädigung an oder – falls dies nicht möglich ist – macht dem Verbraucher in einem anschaulichen Beispiel deutlich, wie hoch die Entschädigung bei Zugrundelegung unterschiedlicher mö...
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BGBEG § 6 Informationen vor Ausführung einzelner Zahlungsvorgänge (Law)
...chnung zu stellenden Entgelte und gegebenenfalls deren Aufschlüsselung mit.
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BGBEG Anlage 7 (zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) (Law)
...cher über die Pflicht, die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen, zu unterrichten. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die Waren zum Zeitpunkt des Vertragssch...
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BGBEG Anlage 8 (zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) (Law)
...cher über die Pflicht, die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen, zu unterrichten. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die Waren zum Zeitpunkt des Vertragssch...
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BGBEG § 20 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 6. Juli 2009 (Law)
...chaften (§ 1773 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), Pflegschaften (§ 1915 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) und Betreuungen (§ 1908i Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).