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BImSchV 16 Schlußformel (Law)
Der Bundesrat hat zugestimmt.
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BImSchV 16 Eingangsformel (Law)
...Kreise:
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BImSchV 16 § 2 Immissionsgrenzwerte (Law)
...Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 Dezibel (A) 47 Dezibel (...
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BImSchV 16 § 3 Berechnung des Beurteilungspegels für Straßen (Law)
...6 Uhr bis 22 Uhr) und den Beurteilungszeitraum Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) zu erfolgen.
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BImSchV 16 § 4 Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Law)
...6 Uhr bis 22 Uhr) und den Beurteilungszeitraum Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) zu erfolgen. (2) Bei der Berechnung sind insbesondere folgende Rahmenbedingungen zu beachten: ...
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BImSchV 16 Anlage 2 (zu § 4) (Law)
...kenüberbaus durch eine Korrektur, die auch die Belästigung aufgrund tieffrequenter Geräuschanteile enthält, zu berücksichtigen. Die Korrektur wird als „kombinierte Brücken- und Fahrbahn-Korrektur“ ...
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BImSchV 16 § 1 Anwendungsbereich (Law)
...kehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 Dezibel (A) oder auf mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder mindestens 60 Dezibel (A) in der Nacht erhöht wird. ...
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BImSchV 16 Anlage 1 (zu § 3) (Law)
...kehrsstärke (DTV) nach Tabelle A berechnet, sofern keine geeigneten projektbezogenen Untersuchungsergebnisse vorliegen, die unter Berücksichtigung der Verkehrsentwicklung im Prognosezeitraum zur Ermit...
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BImSchV 16 § 5 Festlegung akustischer Kennwerte für abweichende Bahntechnik und schalltechnische Innovationen (Law)
...6 oder Beiblatt 1 bis 3 aufgeführten Bahntechnik, die Auswirkungen auf die Geräuschemission und -immission dieser Bahntechnik haben. (2) Über die Festlegung akustischer Kennwerte ...