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BImSchV 16 Schlußformel (Law)
Der Bundesrat hat zugestimmt.
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BImSchV 16 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721, 1193) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:
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BImSchV 16 § 2 Immissionsgrenzwerte (Law)
...64 Dezibel (A) 54 Dezibel (A) 4. in Gewerbegebieten ...
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BImSchV 16 § 3 Berechnung des Beurteilungspegels für Straßen (Law)
...6 Uhr bis 22 Uhr) und den Beurteilungszeitraum Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) zu erfolgen.
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BImSchV 16 § 4 Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Law)
...6 Uhr bis 22 Uhr) und den Beurteilungszeitraum Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) zu erfolgen. (2) Bei der Berechnung sind insbesondere folgende Rahmenbedingungen zu beachten: ...
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BImSchV 16 Anlage 2 (zu § 4) (Law)
...6. Zeile 16: Zu behandeln wie BR 612 im Datenblatt der Fahrzeug-Kategorie 6. Bei Güterzügen kann damit gerechnet werden, dass bis zum Jahr 2020 80 Prozent u...
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BImSchV 16 § 1 Anwendungsbereich (Law)
...60 Dezibel (A) in der Nacht erhöht wird. Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausg...
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BImSchV 16 Anlage 1 (zu § 3) (Law)
...6.00 bis 22.00 Uhr) und der Beurteilungspegel L r,N in dB(A) für die Nacht (22.00 bis 6.00 Uhr) werden für einen Fahrstreifen nach folgenden Gleichungen berechnet: ...
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BImSchV 16 § 5 Festlegung akustischer Kennwerte für abweichende Bahntechnik und schalltechnische Innovationen (Law)
...rkannten Messstelle nach Anlage 2 Nummer 9.3, 3. einen Vorschlag, zu welcher Regelung der Anlage 2 Nummer 3 bis 6 oder Beiblatt 1 bis 3 die ...