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AnzV 2006 Anlage 6 (zu § 11 Abs. 1 AnzV) (Law)
...s Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts, der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft (lt. Registereintrag...
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AnzV 2006 § 15 Anzeigen nach § 53a Satz 2 und 5 des Kreditwesengesetzes (Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland) (Law)
...Staat besitzt, soweit es sich um Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder um Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes handelt, od...
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AnzV 2006 § 6 Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 6 des Kreditwesengesetzes (Zweigstelle und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr ohne Errichtung einer Zweigstelle im Drittstaat) (Law)
...s. 1 Nr. 6 des Kreditwesengesetzes muss enthalten: 1. die Bezeichnung des Staates, in dem die Zweigstelle errichtet, verlegt oder geschlossen...
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AnzV 2006 § 5d Auszug aus dem Gewerbezentralregister der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person (Law)
...satz 1 Nummer 1 oder zum Zeitpunkt der Bestellung nach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesengesetzes nicht älter als drei Monate sein. Maßgeblich ist das Datum der Ausstellung des Registerauszuges. ...
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AnzV 2006 § 5a Lebenslauf der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person (Law)
...satz 1 Nummer 15 des Kreditwesengesetzes ist ein aussagekräftiger Lebenslauf der genannten Personen beizufügen. Der Lebenslauf muss lückenlos, vollständig und wahr sein. Er muss eigenhändig unterzeich...
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AnzV 2006 § 5 Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes (Bestellung von Personen) (Law)
...sengesetzes über die Bestellung eines Mitglieds und stellvertretender Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans ist das Formular „Personelle Veränderungen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans“...
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AnzV 2006 § 5c Führungszeugnis der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person (Law)
...stellung nach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesengesetzes nicht älter als drei Monate sein. Maßgeblich ist das Datum der Ausstellung des Führungszeugnisses. (3) Personen, die einem Staat...
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AnzV 2006 § 5b Erklärung der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person (Law)
...Strafprozessordnung eingestellten Strafverfahren sind anzugeben. Die gemäß Satz 1 und 4 anzugebenden Sachverhalte sind gegebenenfalls zu erläutern. Kopien der Urteile, Beschlüsse, Sanktionen oder sons...