Beschluss vom Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (4. Senat) - 4 O 34/18 (Urteil)
...urch die Führung von getrennten Prozessen unnötige Mehrkosten verursacht. Jede Rechtsausübung unterliegt dem aus dem Grundsatz von Treu und Glauben abgeleiteten Missbrauchsverbot. Als Ausfluss dieses ...