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BGB § 240 Ergänzungspflicht (Law)
...stete Sicherheit ohne Verschulden des Berechtigten unzureichend, so ist sie zu ergänzen oder anderweitige Sicherheit zu leisten.
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BGB § 85 Stiftungsverfassung (Law)
...ssung einer Stiftung wird, soweit sie nicht auf Bundes- oder Landesgesetz beruht, durch das Stiftungsgeschäft bestimmt.
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BGB § 64 Inhalt der Vereinsregistereintragung (Law)
...sind der Name und der Sitz des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung, die Mitglieder des Vorstands und ihre Vertretungsmacht anzugeben.