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BArtSchV 2005 § 12 Kennzeichnungspflicht (Law)
Wer lebende Säugetiere, Vögel und Reptilien der in Anlage 6 Spalte 1 aufgeführten Arten hält, hat diese unverzüglich zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung hat nach Maßgabe ...
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BArtSchV 2005 Anlage 6 (zu § 12 Satz 1 und (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2005, 292 - 316) Kennzeichnungsmethoden ...