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FSPersAV § 20 Bestehen von Teilprüfungen und Prüfungen (Law)
Die Bewertung von Teilprüfungen und Prüfungen, die Ermittlung des Ergebnisses einer Prüfung aus den Ergebnissen der Teilprüfungen und Bestehen von Prüfungen sind in Anlage 9 geregelt.
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FSPersAV § 7 Medizinische Tauglichkeit (Law)
...7) Anerkannte flugmedizinische Zentren und anerkannte Flugmediziner unterliegen hinsichtlich Art und Umfang der Untersuchungen sowie der anzuwendenden Standards der Aufsicht durch die Aufsichtsbehörde...
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FSPersAV Anlage 7 (zu § 37 Abs. 5, § 38 Abs. 1, 3 und 4) (Law)
...71) 1. Ausbildungsstruktur In der be...
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FSPersAV Anlage 9 (zu § 18 Abs. 1, den §§ 20 und 35 Abs. 2) (Law)
...73 - 1974 ) 1. Leistungsnachweise und Prüfungen für Fluglotsen nach §...
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FSPersAV Anlage 10 (zu § 7 Abs. 2 und 6, § 47 Abs. 11) (Law)
...75 - 1979) 1. Organisation der flugmedizinischen Dienste ...
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FSPersAV Anlage 3 (zu § 10 Abs. 2, 3, 5 und 7, § 34 Abs. 4 und 6) (Law)
...Abreißen des Redeflusses beim Übergang von eingeübter oder formelhafter Rede zu spontaner Interaktion kommen, dies behindert die wirksame Kommunikation jedoch nicht. Kann beschränkten Gebrauch von Dis...
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FSPersAV Anlage 2 (zu § 13 Abs. 6 und 7, § 14 Abs. 1, 2 und 3) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 1958 - 1959) 1. Ausbildungsstruktur ...