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BauWiAusbV 1999 § 92 Abschlußprüfung (Law)
(1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 3 und 17 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsa...
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BauWiAusbV 1999 § 64 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 63 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage 12 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittel...
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BauWiAusbV 1999 Anlage 7 (zu § 39) (Law)
...7 Herstellen von Holzkonstruktionen (§ 38 Nr. 7) ...
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BauWiAusbV 1999 Anlage 12 (zu § 64) (Law)
...7 Einbauen von Fertigteilfußbodenkonstruktionen (§ 63 Nr. 7) ...
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BauWiAusbV 1999 § 7 Ausbildungsplan (Law)
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.