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StrlSchV 2001 § 97 Überwachungsbedürftige Rückstände; unzulässige Verbringung (Law)
(1) Wer in eigener Verantwortung Arbeiten ausübt oder ausüben lässt, bei denen überwachungsbedürftige Rückstände anfallen, durch deren Verwertung oder Beseitigung für Einzelpersonen der Bevölkerung de...
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StrlSchV 2001 § 72 Planung für Anfall und Verbleib radioaktiver Abfälle (Law)
...76 Abs. 4 an Landessammelstellen abzuliefern sind, soweit sie unbehandelt sind. Abweichend von Satz 4 gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend für denjenigen, der radioaktive Abfälle im Sinne des Satzes ...
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StrlSchV 2001 Anlage XII (zu §§ 97 bis 102) (Law)
...7 sind auch a) Materialien nach den Nummern 1ff., wenn das Anfallen dieser Materialien zweckgerichtet herbeigeführt wird, ...
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StrlSchV 2001 § 7 Genehmigungsbedürftiger Umgang mit radioaktiven Stoffen (Law)
...7 oder 9 des Atomgesetzes oder nach § 11 Abs. 2 dieser Verordnung oder ein Planfeststellungsbeschluss nach § 9b des Atomgesetzes kann sich auch auf einen nach Absatz 1 genehmigungsbedürftigen Umgang e...
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StrlSchV 2001 Anlage X (zu §§ 72 bis 79) (Law)
...7 oder 9 des Atomgesetzes oder §§ 7 oder 11 Abs. 2 dieser Verordnung, 7. Annahmezusage des Empfängers, 8. ...