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VerkKfmAusbV 1999 § 7 Zwischenprüfung (Law)
(1) Zur Ermittlung eines Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich au...
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VerkKfmAusbV 1999 Eingangsformel (Law)
...7 (BGBl. I S. 2390) geändert worden ist, in Verbindung mit Artikel 56 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisationserlaß vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I ...
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VerkKfmAusbV 1999 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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VerkKfmAusbV 1999 Anlage 1 (zu § 4) (Law)
...7 Kaufmännische Steuerung (§ 3 Nr. 7) 7.1 Rechnungswesen (...
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VerkKfmAusbV 1999 Anlage 2 (zu § 4) (Law)
...7.1 Rechnungswesen, Lernziele a) und b) 7.2 Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele a) und c) ...
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VerkKfmAusbV 1999 § 6 Berichtsheft (Law)
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Beri...
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VerkKfmAusbV 1999 § 8 Abschlußprüfung (Law)
(1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildun...
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VerkKfmAusbV 1999 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr wird staatlich anerkannt.
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VerkKfmAusbV 1999 § 3 Ausbildungsberufsbild (Law)
...7. Kaufmännische Steuerung: 7.1 Rechnungswesen, ...
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VerkKfmAusbV 1999 § 4 Ausbildungsrahmenplan (Law)
...7 und 8 nachzuweisen.
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VerkKfmAusbV 1999 § 5 Ausbildungsplan (Law)
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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VerkKfmAusbV 1999 § 9 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...
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VerkKfmAusbV 1999 § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 1999 in Kraft.