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AAppO § 11 Mündliche Prüfungen (Law)
...kann zu den mündlichen Prüfungen Beobachter entsenden. Im Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung kann der Prüfer, im Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung der Vorsitzende der Prüfungs...
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AAppO § 10 Schriftliche Prüfungen (Law)
...kannt wird. Die Landesprüfungsämter können die Gegenstände, auf die sich die Prüfungsfragen beziehen, öffentlich bekanntmachen. (4) Die Prüfungsaufgaben sind durch die Landesprüfungsämter vo...
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AAppO § 7 Versagung der Zulassung (Law)
(1) Die Zulassung zu einem Prüfungsabschnitt ist zu versagen, wenn 1. der Prüfungsbewerber bis zu dem in § 6 Abs. 2 genannten Ze...
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AAppO Anlage 11 (zu § 9 Abs. 4 Satz 2, § 16 Abs. 1 zweiter Halbsatz und § 22 Abs. 3 Satz 3) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1504) Ausstellende Behörde i...
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AAppO Anlage 7 (zu § 3 Abs. 2 Satz 4 und § 6 Abs. 3 Nr. 3) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1501) Herr/Frau ............................................
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AAppO Anlage 10 (zu § 6 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1, § 9 Abs. 4 Satz 2, § 16 Abs. 1 erster Halbsatz und § 22 Abs. 3 Satz 3) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1504) Ausstellende Behörde i...
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AAppO Anlage 9 (zu § 11 Abs. 6 Satz 1) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1503; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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AAppO § 22b Erlaubnis nach § 11 Absatz 1a der Bundes-Apothekerordnung (Law)
...7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22, L 271 vom 16.10.2007, S. 18), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 623/2012 (ABl. L 180 vom 12.7...
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AAppO § 22a Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 der Bundes-Apothekerordnung (Law)
...kann ein entsprechender Nachweis, der im Herkunftsstaat gefordert wird, anerkannt werden oder, wenn im Herkunftsstaat kein derartiger Nachweis gefordert wird, eine von einer zuständigen Behörde des He...
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AAppO § 22c Eignungsprüfung nach § 4 Absatz 2 Satz 7 der Bundes-Apothekerordnung (Law)
(1) Die Eignungsprüfung nach § 4 Absatz 2 Satz 7 der Bundes-Apothekerordnung bezieht sich auf die Fächer, in denen die zuständige Behörde wesentliche Unterschiede nach § 4 Absatz 2 Satz 8 der Bundes-A...
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AAppO Anlage 17 (zu § 22a Absatz 7) (Law)
Herrn/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....