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AAppO § 21 Approbationsurkunde (Law)
Die Approbationsurkunde wird nach dem Muster der Anlage 16 ausgestellt. Sie ist dem Antragsteller gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen oder mit Zustellungsurkunde zuzustellen.
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AAppO Anlage 14 (zu § 18 Abs. 3) (Law)
...722 - 1723 I. Pharmaze...
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AAppO § 14 Störung oder Täuschung (Law)
Stört ein Prüfling den ordnungsgemäßen Ablauf einer Prüfung in erheblichem Maße oder unternimmt er eine Täuschung, so kann das Landesprüfungsamt, bei mündlichen Prüfungen im Benehmen mit der Prüfungsk...
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AAppO § 7 Versagung der Zulassung (Law)
(1) Die Zulassung zu einem Prüfungsabschnitt ist zu versagen, wenn 1. der Prüfungsbewerber bis zu dem in § 6 Abs. 2 genannten Ze...
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AAppO Anlage 7 (zu § 3 Abs. 2 Satz 4 und § 6 Abs. 3 Nr. 3) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1501) Herr/Frau ............................................
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AAppO Anlage 16 (zu § 21 Satz 1) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1508) Herrn/Frau ........................, geboren am ......
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AAppO § 22c Eignungsprüfung nach § 4 Absatz 2 Satz 7 der Bundes-Apothekerordnung (Law)
...7 der Bundes-Apothekerordnung bezieht sich auf die Fächer, in denen die zuständige Behörde wesentliche Unterschiede nach § 4 Absatz 2 Satz 8 der Bundes-Apothekerordnung festgestellt hat. In der Eignun...
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AAppO Anlage 17 (zu § 22a Absatz 7) (Law)
Herrn/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....