2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
MoselSchPV 1997 § 7.01 Allgemeine Grundsätze für das Stilliegen (Law)
1. Unbeschadet anderer Bestimmungen dieser Verordnung müssen Fahrzeuge und Schwimmkörper ihren Liegeplatz so nahe am Ufer wählen, wie es ihr ...
-
MoselSchPV 1997 § 1.25 Laden, Löschen und Leichtern (Law)
Das Laden, Löschen und Leichtern außerhalb der Häfen und der behördlich zugelassenen Stellen ist verboten.