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BauWiAusbV 1999 Anlage 12 (zu § 64) (Law)
...8 8 Herstellen von Trockenbaukonstruktionen (§ 63 Nr. ...
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BauWiAusbV 1999 Anlage 8 (zu § 44) (Law)
...8 Herstellen von Drahtputzarbeiten (§ 43 Nr. 8) ...
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BauWiAusbV 1999 § 12 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 11 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen unter Berücksichtigung der Schwerpunkte "Zimmerarbeiten", "Stukkateurarbeiten", "Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten...
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BauWiAusbV 1999 § 8 Berichtsheft (Law)
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Beri...
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BauWiAusbV 1999 Anlage 2 (zu § 12) (Law)
...8 Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen (§ 11 Nr. 8) ...