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ÄApprO 2002 Anlage 8 (zu § 15 Abs. 8) (Law)
...den. Beginn und Ende der Gruppenprüfung: ... Er/Sie hat die Note "...................." erhalten und damit die mündlich- ...
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ÄApprO 2002 § 8 Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle (Law)
Die in § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 vorgesehenen Prüfungen werden vor der nach Landesrecht zuständigen Stelle abgelegt.
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ÄApprO 2002 Anlage 16 (zu § 34 Absatz 8) (Law)
...d gemäß § 10 Absatz 1/1a der Bundesärzteordnung die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärzt- lichen Berufs in/an . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...
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ÄApprO 2002 Anlage 3 (zu § 2 Abs. 8 Satz 2) (Law)
...die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach § 2 Abs. 8 Satz 2 kommen, soweit sie von der Universität angeboten werden, insbesondere in Betracht: ...
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ÄApprO 2002 § 38 Bescheid nach § 3 Absatz 2 Satz 8 und Absatz 3 Satz 2 der Bundesärzteordnung (Law)
...der wesentlichen Unterschiede sowie die Begründung, warum diese dazu führen, dass der Antragsteller nicht in ausreichender Form über die in Deutschland zur Ausübung des ärztlichen Berufs notwendigen K...
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ÄApprO 2002 Anlage 11a (zu § 2 Absatz 8 Satz 4, § 27 Absatz 5 Satz 3 und § 29) (Law)
...den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Der/Die Studierende der Medizin .......... ...
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ÄApprO 2002 Anlage 7 (zu § 15 Abs. 8, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
...die Note " ...................." erhalten und damit die mündlich-praktische Prüfung bestanden/nicht bestanden. Tragende Gründe: .......
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ÄApprO 2002 Anlage 11 (zu § 2 Abs. 8, § 26, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
...den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Der/Die Studierende der Medizin ............................................... ...