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AAppO Anlage 18 (zu § 22c Absatz 6) (Law)
...ls Vorsitzende(r) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Als weitere Mitglieder ...
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AAppO § 18 Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (Law)
...lnen Fächern sollen in der Regel unmittelbar hintereinander, mit Unterbrechungen bis zu höchstens acht Tagen, abgelegt werden. Jede Prüfung soll für einen Prüfling mindestens 20, höchstens 40 Minuten ...
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AAppO Anlage 8 (zu § 4 Abs. 4 Satz 1) (Law)
...ließlich der Beurteilung von Herstellungsvorschriften und -verfahren; Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Fertigarzneimitteln; Planung, Überwachung und Disposition des...
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AAppO § 8 Art der Prüfung (Law)
...lich, im Zweiten und Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung mündlich geprüft. (2) Die nach Landesrecht zuständige Stelle kann abweichend von Absatz 1 zulassen, dass anstelle der schr...
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AAppO Anlage 14 (zu § 18 Abs. 3) (Law)
...litätssicherung bei Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln einschließlich statistischer Methoden; rechtliche Grundlagen der Qualitätssicherung, Validierung, Inprozess- und Endkontrollen; ...
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AAppO § 22e Bescheid nach § 4 Absatz 2 Satz 8 und Absatz 3 Satz 2 der Bundes-Apothekerordnung (Law)
...land verlangten Qualifikation und das Niveau der von den Antragstellerinnen und Antragstellern vorgelegten Qualifikation gemäß der Klassifizierung in Artikel 11 der Richtlinie 2005/36/EG in der jeweil...