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EuWO 1988 § 55 Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern und kleineren Alten- oder Pflegeheimen (Law)
Kreis oder die kreisfreie Stadt gültigen Wahlschein besitzen, vor einem beweglichen Wahlvorstand (§ 8)
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EuWO 1988 Anlage 8 (zu § 25) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2582; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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EuWO 1988 § 8 Beweglicher Wahlvorstand (Law)
...lbezirks oder seinem Stellvertreter und zwei Beisitzern des Wahlvorstandes. Die Gemeindebehörde kann jedoch auch den beweglichen Wahlvorstand eines anderen Wahlbezirks der Gemeinde mit der Entgegennah...
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EuWO 1988 Anlage 20 (zu § 34 Abs. 6 und 8) (Law)
I...............I...............I als Beisitzer/in 8.