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SGB 8 § 58 Gegenvormundschaft des Jugendamts (Law)
Für die Tätigkeit des Jugendamts als Gegenvormund gelten die §§ 55 und 56 entsprechend.
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SGB 8 § 15 Landesrechtsvorbehalt (Law)
Das Nähere über Inhalt und Umfang der in diesem Abschnitt geregelten Aufgaben und Leistungen regelt das Landesrecht.
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SGB 8 Inhaltsübersicht (Law)
...8 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts § 19 Gemeinsame ...
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SGB 8 § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (Law)
...sonensorgeberechtigten, wenn die Beratung auf Grund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist und solange durch die Mitteilung an den Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt würde. §...
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SGB 8 § 6 Geltungsbereich (Law)
...sonensorgeberechtigten von Kindern und Jugendlichen gewährt, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland haben. Für die Erfüllung anderer Aufgaben gilt Satz 1 entsprechend. Umgangsberechtigte haben u...
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SGB 8 § 22a Förderung in Tageseinrichtungen (Law)
...sollen, sofern der Hilfebedarf dies zulässt, in Gruppen gemeinsam gefördert werden. Zu diesem Zweck sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Trägern der Sozialhilfe bei der Planung, konz...
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SGB 8 § 26 Landesrechtsvorbehalt (Law)
Das Nähere über Inhalt und Umfang der in diesem Abschnitt geregelten Aufgaben und Leistungen regelt das Landesrecht. Am 31. Dezember 1990 geltende landesrechtliche Regelungen, die das Kindergartenwese...
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SGB 8 § 28 Erziehungsberatung (Law)
...sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.
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SGB 8 § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe (Law)
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowi...
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SGB 8 § 42d Übergangsregelung (Law)
...89d Absatz 3 erstattungspflichtigen Land auf Erstattung der Kosten, die vor dem 1. November 2015 entstanden sind, ausgeschlossen. Der Erstattungsanspruch des örtlichen Trägers gegenüber dem nach § 89d...
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SGB 8 § 48 Tätigkeitsuntersagung (Law)
...sonstigen Mitarbeiters ganz oder für bestimmte Funktionen oder Tätigkeiten untersagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er die für seine Tätigkeit erforderliche Eignung nicht besitzt. ...
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SGB 8 § 54 Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften (Law)
...soweit Landesrecht dies vorsieht. (2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn der Verein gewährleistet, dass er 1. eine au...
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SGB 8 § 69 Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter (Law)
(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden durch Landesrecht bestimmt. (2) (weggefallen) (3) Für die Wahrnehmung der Aufgaben nach diesem Buch errichtet jeder örtliche Träg...
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SGB 8 § 77 Vereinbarungen über die Höhe der Kosten (Law)
...so sind Vereinbarungen über die Höhe der Kosten der Inanspruchnahme zwischen der öffentlichen und der freien Jugendhilfe anzustreben. Das Nähere regelt das Landesrecht. Die §§ 78a bis 78g bleiben unbe...
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SGB 8 § 85 Sachliche Zuständigkeit (Law)
...sowie deren Schaffung und Betrieb, soweit sie den örtlichen Bedarf übersteigen; dazu gehören insbesondere Einrichtungen, die eine Schul- oder Berufsausbildung anbieten, sowie Jugendbildungsstätten, ...
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SGB 8 § 87e Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung (Law)
...son bei jedem Jugendamt zuständig.
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SGB 8 § 89 Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt (Law)
...86, 86a oder 86b der tatsächliche Aufenthalt maßgeblich, so sind die Kosten, die ein örtlicher Träger aufgewendet hat, von dem überörtlichen Träger zu erstatten, zu dessen Bereich der örtliche Träger ...
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SGB 8 § 89f Umfang der Kostenerstattung (Law)
...89b), bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung (§ 89c) und bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise (§ 89d) erstattet. Verzugszinsen können nicht verlangt werden.
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SGB 8 § 89h Übergangsvorschrift (Law)
...8, so sind § 86 Absatz 7, § 89b Absatz 3, die §§ 89d und 89g in der ab dem 1. Juli 1998 geltenden Fassung anzuwenden.
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SGB 8 § 97c Erhebung von Gebühren und Auslagen (Law)
Landesrecht kann abweichend von § 64 des Zehnten Buches die Erhebung von Gebühren und Auslagen regeln.