Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
Erstes KapitelAllgemeine Vorschriften§ 1Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe§ 2Aufgaben der Jugendhilfe§ 3Freie und öffentliche Jugendhilfe§ 4Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe§ 5Wunsch- und Wahlrecht§ 6Geltungsbereich§ 7Begriffsbestimmungen§ 8Beteiligung von Kindern und Jugendlichen§ 8aSchutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung§ 8bFachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen§ 9Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen§ 10Verhältnis zu anderen Leistungen und VerpflichtungenZweites KapitelLeistungen der JugendhilfeErster AbschnittJugendarbeit, Jugendsozialarbeit,erzieherischer Kinder- und Jugendschutz§ 11Jugendarbeit§ 12Förderung der Jugendverbände§ 13Jugendsozialarbeit§ 14Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz§ 15LandesrechtsvorbehaltZweiter AbschnittFörderung der Erziehung in der Familie§ 16Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie§ 17Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung§ 18Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts§ 19Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder§ 20Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen§ 21Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der SchulpflichtDritter AbschnittFörderung von Kindernin Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege§ 22Grundsätze der Förderung§ 22aFörderung in Tageseinrichtungen§ 23Förderung in Kindertagespflege§ 24Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege§ 25Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern§ 26LandesrechtsvorbehaltVierter AbschnittHilfe zur Erziehung,Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinderund Jugendliche,Hilfe für junge VolljährigeErster UnterabschnittHilfe zur Erziehung§ 27Hilfe zur Erziehung§ 28Erziehungsberatung§ 29Soziale Gruppenarbeit§ 30Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer§ 31Sozialpädagogische Familienhilfe§ 32Erziehung in einer Tagesgruppe§ 33Vollzeitpflege§ 34Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform§ 35Intensive sozialpädagogische EinzelbetreuungZweiter UnterabschnittEingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinderund Jugendliche§ 35aEingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und JugendlicheDritter UnterabschnittGemeinsame Vorschriften für die Hilfezur Erziehung und die Eingliederungshilfefür seelisch behinderte Kinder und Jugendliche§ 36Mitwirkung, Hilfeplan§ 36aSteuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung§ 37Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie§ 38Vermittlung bei der Ausübung der Personensorge§ 39Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen§ 40KrankenhilfeVierter UnterabschnittHilfe für junge Volljährige§ 41Hilfe für junge Volljährige, NachbetreuungDrittes KapitelAndere Aufgaben der JugendhilfeErster AbschnittVorläufige Maßnahmenzum Schutz von Kindern und Jugendlichen§ 42Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen§ 42aVorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise§ 42bVerfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher§ 42cAufnahmequote§ 42dÜbergangsregelung§ 42eBerichtspflicht§ 42fBehördliches Verfahren zur AltersfeststellungZweiter AbschnittSchutz von Kindern und Jugendlichenin Familienpflege und in Einrichtungen§ 43Erlaubnis zur Kindertagespflege§ 44Erlaubnis zur Vollzeitpflege§ 45Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung§ 46Örtliche Prüfung§ 47Meldepflichten§ 48Tätigkeitsuntersagung§ 48aSonstige betreute Wohnform§ 49LandesrechtsvorbehaltDritter AbschnittMitwirkung in gerichtlichen Verfahren§ 50Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten§ 51Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind§ 52Mitwirkung in Verfahren nach dem JugendgerichtsgesetzVierter AbschnittBeistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaftfür Kinder und Jugendliche, Auskunft überNichtabgabe von Sorgeerklärungen§ 52aBeratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen§ 53Beratung und Unterstützung von Pflegern und Vormündern§ 54Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften§ 55Beistandschaft, Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft§ 56Führung der Beistandschaft, der Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft§ 57Mitteilungspflicht des Jugendamts§ 58Gegenvormundschaft des Jugendamts§ 58aSorgeregister; Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im SorgeregisterFünfter AbschnittBeurkundung, vollstreckbare Urkunden§ 59Beurkundung§ 60Vollstreckbare UrkundenViertes KapitelSchutz von Sozialdaten§ 61Anwendungsbereich§ 62Datenerhebung§ 63Datenspeicherung§ 64Datenübermittlung und -nutzung§ 65Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe§ 66(weggefallen)§ 67(weggefallen)§ 68Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der AmtsvormundschaftFünftes KapitelTräger der Jugendhilfe,Zusammenarbeit, GesamtverantwortungErster AbschnittTräger der öffentlichen Jugendhilfe§ 69Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter§ 70Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts§ 71Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss§ 72Mitarbeiter, Fortbildung§ 72aTätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter PersonenZweiter AbschnittZusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe,ehrenamtliche Tätigkeit§ 73Ehrenamtliche Tätigkeit§ 74Förderung der freien Jugendhilfe§ 74aFinanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder§ 75Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe§ 76Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben§ 77Vereinbarungen über die Höhe der Kosten§ 78ArbeitsgemeinschaftenDritter AbschnittVereinbarungen über Leistungsangebote,Entgelte und Qualitätsentwicklung§ 78aAnwendungsbereich§ 78bVoraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts§ 78cInhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen§ 78dVereinbarungszeitraum§ 78eÖrtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen§ 78fRahmenverträge§ 78gSchiedsstelleVierter AbschnittGesamtverantwortung,Jugendhilfeplanung§ 79Gesamtverantwortung, Grundausstattung§ 79aQualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe§ 80Jugendhilfeplanung§ 81Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen EinrichtungenSechstes KapitelZentrale Aufgaben§ 82Aufgaben der Länder§ 83Aufgaben des Bundes, Bundesjugendkuratorium§ 84JugendberichtSiebtes KapitelZuständigkeit, KostenerstattungErster AbschnittSachliche Zuständigkeit§ 85Sachliche ZuständigkeitZweiter AbschnittÖrtliche ZuständigkeitErster UnterabschnittÖrtliche Zuständigkeit für Leistungen§ 86Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern§ 86aÖrtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige§ 86bÖrtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder§ 86cFortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel§ 86dVerpflichtung zum vorläufigen TätigwerdenZweiter UnterabschnittÖrtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben§ 87Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen§ 87aÖrtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung§ 87bÖrtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren§ 87cÖrtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Amtspflegschaft, die Amtsvormundschaft und die Bescheinigung nach § 58a§ 87dÖrtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen§ 87eÖrtliche Zuständigkeit für Beurkundung und BeglaubigungDritter UnterabschnittÖrtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland§ 88Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im AuslandVierter UnterabschnittÖrtliche Zuständigkeitfür vorläufige Maßnahmen,Leistungen und die Amtsvormundschaft fürunbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche§ 88aÖrtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und JugendlicheDritter AbschnittKostenerstattung§ 89Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt§ 89aKostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege§ 89bKostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen§ 89cKostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung§ 89dKostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise§ 89eSchutz der Einrichtungsorte§ 89fUmfang der Kostenerstattung§ 89gLandesrechtsvorbehalt§ 89hÜbergangsvorschriftAchtes KapitelKostenbeteiligungErster AbschnittPauschalierte Kostenbeteiligung§ 90Pauschalierte KostenbeteiligungZweiter AbschnittKostenbeiträge für stationäre und teilstationäreLeistungen sowie vorläufige Maßnahmen§ 91Anwendungsbereich§ 92Ausgestaltung der Heranziehung§ 93Berechnung des Einkommens§ 94Umfang der HeranziehungDritter AbschnittÜberleitung von Ansprüchen§ 95Überleitung von Ansprüchen§ 96(weggefallen)Vierter AbschnittErgänzende Vorschriften§ 97Feststellung der Sozialleistungen§ 97aPflicht zur Auskunft§ 97b(weggefallen)§ 97cErhebung von Gebühren und AuslagenNeuntes KapitelKinder- und Jugendhilfestatistik§ 98Zweck und Umfang der Erhebung§ 99Erhebungsmerkmale§ 100Hilfsmerkmale§ 101Periodizität und Berichtszeitraum§ 102Auskunftspflicht§ 103ÜbermittlungZehntes KapitelStraf- und Bußgeldvorschriften§ 104Bußgeldvorschriften§ 105StrafvorschriftenElftes KapitelSchlussvorschriften§ 106Einschränkung eines Grundrechts