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BWO 1985 § 26 Zuständige Behörde, Form des Wahlscheines (Law)
Der Wahlschein wird nach dem Muster der Anlage 9 von der Gemeindebehörde erteilt, in deren Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist oder hätte eingetragen werden müssen.
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BWO 1985 Anlage 26 (zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 1) (Law)
(Inhalt: nicht darstellbares Stimmzettelmuster, Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 43; ...
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BWO 1985 Anlage 8 (zu § 24 Abs. 1) (Law)
...tag nach den Vorschriften der Bundeswahlordnung (§§ 16 bis 18) eingetragen worden. Sie erfüllen die Wahlrechtsvoraussetzungen nach § 12 des Bundeswahlgesetzes und sind nicht nach § 13 des Bundeswahlge...
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BWO 1985 § 8 Beweglicher Wahlvorstand (Law)
...talten und Justizvollzugsanstalten sollen bei entsprechendem Bedürfnis und soweit möglich bewegliche Wahlvorstände gebildet werden. Der bewegliche Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher des zustän...
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BWO 1985 Anlage 9 (zu § 26) (Law)
...tag am ........... I I (Zu den Ziffern 1) bis 4) finden Sie Hinweise in den Erläuterungen) I I ...