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ÄApprO 2002 Anlage 8 (zu § 15 Abs. 8) (Law)
...worden. Beginn und Ende der Gruppenprüfung: ... Er/Sie hat die Note "...................." erhalten und damit die mündlich- ...
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ÄApprO 2002 § 8 Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle (Law)
...werden vor der nach Landesrecht zuständigen Stelle abgelegt.
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ÄApprO 2002 Anlage 16 (zu § 34 Absatz 8) (Law)
...weichender Geburtsname) geboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . ...
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ÄApprO 2002 Anlage 3 (zu § 2 Abs. 8 Satz 2) (Law)
...Wahlfächer für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach § 2 Abs. 8 Satz 2 kommen, soweit sie von der Universität angeboten werden, insbesondere in Betracht: ...
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ÄApprO 2002 § 38 Bescheid nach § 3 Absatz 2 Satz 8 und Absatz 3 Satz 2 der Bundesärzteordnung (Law)
...wesentlichen Unterschiede sowie die Begründung, warum diese dazu führen, dass der Antragsteller nicht in ausreichender Form über die in Deutschland zur Ausübung des ärztlichen Berufs notwendigen Kennt...
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ÄApprO 2002 Anlage 11a (zu § 2 Absatz 8 Satz 4, § 27 Absatz 5 Satz 3 und § 29) (Law)
...weise für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung folgende Noten erreicht: ...
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ÄApprO 2002 Anlage 7 (zu § 15 Abs. 8, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
...weiteres Mitglied/weitere Mitglieder ............................................................................... ............................
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ÄApprO 2002 Anlage 11 (zu § 2 Abs. 8, § 26, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
...wert) Er/Sie hat in dem Ersten Abschnitt der Ausbildung das Wahlfach ................ mit der Note ".........