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AuslSchuldAbkAG § 96 (Law)
(1) Die durch die Vorbereitung, den Abschluß und die Inkraftsetzung des Kreditabkommens entstehenden oder damit notwendig verbundenen Kosten und Auslagen einschließlich der von den ausländischen Banke...
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AuslSchuldAbkAG § 80 (Law)
(1) Entscheidungen nach § 76 werden nur auf Antrag des Schuldners erlassen. (2) Der Schuldner hat in seinem Antrag in den Fällen des § 76 Abs. 1 und des § 76a die Willenserklärungen, deren A...