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BBhV § 10 Beihilfeanspruch (Law)
(1) Auf Beihilfe besteht ein Rechtsanspruch. Der Anspruch kann nicht abgetreten und grundsätzlich nicht verpfändet oder gepfändet werden. Die Pfändung wegen einer Forderung auf Grund einer beihilfefäh...
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BBhV Anlage 10 (zu § 23 Absatz 1 und § 24 Absatz 1) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2000) Das Heilmittel muss von einer der folgenden Personen erbracht werd...