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BWO 1985 § 52 Wahltisch (Law)
Der Tisch, an dem der Wahlvorstand Platz nimmt, muss von allen Seiten zugänglich sein. An oder auf diesen Tisch wird die Wahlurne gestellt.
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BWO 1985 Anlage 9 (zu § 26) (Law)
...sandanschrift nicht mit der Wohnung übereinstimmt. 3) Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an ...
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BWO 1985 Anlage 12 (zu § 28 Abs. 3) (Law)
...sangabe persönlich unterschreiben. I I I I------------------------...
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BWO 1985 § 12 Allgemeine Wahlbezirke (Law)
(1) Gemeinden mit nicht mehr als 2.500 Einwohnern bilden in der Regel einen Wahlbezirk. Größere Gemeinden werden in mehrere Wahlbezirke eingeteilt. Die Gemeindebehörde bestimmt, welche Wahlbezirke zu ...
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BWO 1985 § 9 Ehrenämter (Law)
Die Übernahme eines Wahlehrenamtes können ablehnen 1. Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung, ...