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BrennO 1998 § 229 (Law)
(1) Wer ein Brenngerät oder ein sonstiges zur Herstellung oder Reinigung von Branntwein geeignetes Gerät mit einem Raumgehalt von mehr als einem halben Liter erwirbt, hat dieses binnen drei Tagen nach...
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BrennO 1998 § 92 (Law)
Wenn das Gefälle zum Ablauf des Branntweins in die Hauptsammelgefäße nicht vorhanden ist, dürfen Hilfssammelgefäße nebst Pumpe in das Branntweinrohr eingeschaltet werden. Die Hilfssammelgefäße müssen ...
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BrennO 1998 § 9 (Law)
...9. der Oberfinanzbezirk Würzburg.