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SGB 8 § 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen (Law)
Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind 1. die von den Personensorgeberechtigten bestimmte Grun...
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SGB 8 Inhaltsübersicht (Law)
...98 Zweck und Umfang der Erhebung § 99 Erhebungsmerkmale ...
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SGB 8 § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (Law)
(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte i...
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SGB 8 § 6 Geltungsbereich (Law)
(1) Leistungen nach diesem Buch werden jungen Menschen, Müttern, Vätern und Personensorgeberechtigten von Kindern und Jugendlichen gewährt, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland haben. Für die ...
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SGB 8 § 15 Landesrechtsvorbehalt (Law)
Das Nähere über Inhalt und Umfang der in diesem Abschnitt geregelten Aufgaben und Leistungen regelt das Landesrecht.
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SGB 8 § 22a Förderung in Tageseinrichtungen (Law)
(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Qualität der Förderung in ihren Einrichtungen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen und weiterentwickeln. Dazu gehören die Entwicklung und der ...
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SGB 8 § 26 Landesrechtsvorbehalt (Law)
...990 geltende landesrechtliche Regelungen, die das Kindergartenwesen dem Bildungsbereich zuweisen, bleiben unberührt.
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SGB 8 § 28 Erziehungsberatung (Law)
Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familien...
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SGB 8 § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe (Law)
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowi...
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SGB 8 § 42d Übergangsregelung (Law)
...9d Absatz 3 erstattungspflichtigen Land auf Erstattung der Kosten, die vor dem 1. November 2015 entstanden sind, ausgeschlossen. Der Erstattungsanspruch des örtlichen Trägers gegenüber dem nach § 89d ...
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SGB 8 § 48 Tätigkeitsuntersagung (Law)
Die zuständige Behörde kann dem Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung die weitere Beschäftigung des Leiters, eines Beschäftigten oder sonstigen Mitarbeiters ganz oder für bestimmte Funktionen ...
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SGB 8 § 54 Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften (Law)
(1) Ein rechtsfähiger Verein kann Pflegschaften oder Vormundschaften übernehmen, wenn ihm das Landesjugendamt dazu eine Erlaubnis erteilt hat. Er kann eine Beistandschaft übernehmen, soweit Landesrech...
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SGB 8 § 69 Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter (Law)
(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden durch Landesrecht bestimmt. (2) (weggefallen) (3) Für die Wahrnehmung der Aufgaben nach diesem Buch errichtet jeder örtliche Träg...
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SGB 8 § 77 Vereinbarungen über die Höhe der Kosten (Law)
Werden Einrichtungen und Dienste der Träger der freien Jugendhilfe in Anspruch genommen, so sind Vereinbarungen über die Höhe der Kosten der Inanspruchnahme zwischen der öffentlichen und der freien Ju...
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SGB 8 § 85 Sachliche Zuständigkeit (Law)
...993 einzelne seiner Aufgaben auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind, übertragen werden.
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SGB 8 § 87e Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung (Law)
...9 ist die Urkundsperson bei jedem Jugendamt zuständig.
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SGB 8 § 89 Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt (Law)
Ist für die örtliche Zuständigkeit nach den §§ 86, 86a oder 86b der tatsächliche Aufenthalt maßgeblich, so sind die Kosten, die ein örtlicher Träger aufgewendet hat, von dem überörtlichen Träger zu er...
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SGB 8 § 89f Umfang der Kostenerstattung (Law)
...9b), bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung (§ 89c) und bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise (§ 89d) erstattet. Verzugszinsen können nicht verlangt werden.
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SGB 8 § 89h Übergangsvorschrift (Law)
...998, so sind § 86 Absatz 7, § 89b Absatz 3, die §§ 89d und 89g in der ab dem 1. Juli 1998 geltenden Fassung anzuwenden.
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SGB 8 § 97c Erhebung von Gebühren und Auslagen (Law)
Landesrecht kann abweichend von § 64 des Zehnten Buches die Erhebung von Gebühren und Auslagen regeln.