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ALG § 95 Leistungen zur Teilhabe (Law)
...kt der Antragstellung oder, wenn den Leistungen ein Antrag nicht vorausging, der Inanspruchnahme galten.
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ALG § 9 Ausschluß von Leistungen (Law)
Für den Ausschluß von Leistungen zur Teilhabe nach diesem Abschnitt gilt § 12 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.