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ALG § 76 Umfang und Wirkung (Law)
(1) Erstattet wird die Hälfte der vom Versicherten getragenen Beiträge. Vor Ermittlung des Erstattungsbetrages werden erbrachte Zuschüsse zum Beitrag gegen die für den gleichen Zeitraum gezahlten Beit...
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ALG § 9 Ausschluß von Leistungen (Law)
Für den Ausschluß von Leistungen zur Teilhabe nach diesem Abschnitt gilt § 12 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.