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StrlSchV 2001 § 55 Schutz bei beruflicher Strahlenexposition (Law)
(1) Für beruflich strahlenexponierte Personen beträgt der Grenzwert der effektiven Dosis 20 Millisievert im Kalenderjahr. § 58 bleibt unberührt. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für ein einze...
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StrlSchV 2001 § 9 Genehmigungsvoraussetzungen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen (Law)
...9. überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere im Hinblick auf die Umweltauswirkungen, dem Umgang nicht entgegenstehen und ...
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StrlSchV 2001 Anlage VI (zu §§ 3, 47, 49, 55, 95, 117) (Law)
...9;(0,07, Omega). Die Umgebungs-Äquivalentdosis H*(10) am interessierenden Punkt im tatsächlichen Strahlungsfel...
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StrlSchV 2001 Anlage II (zu §§ 9, 14, 107) (Law)
...9 Abs. 1 Nr. 3, 5, 8 und 9 erfüllt sind, 3. Angaben, die es ermöglichen, die Zuverlässigkeit und die erforderliche Fachkunde...