2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
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AKG § 89 Versammlung der Gläubiger (Law)
...schlüsse der Versammlung gelten die Vorschriften des Schuldverschreibungsgesetzes entsprechend, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt.
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AKG § 9 Ansprüche aus Grundstücksübereignungen (Law)
...sse im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Rechtskraft des Entschädigungsbeschlusses maßgeblich. Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für grundstücksgleiche Rechte. (2) Absatz 1 ist ...