2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
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AKG § 90 Besonderheiten des Verfahrens (Law)
...ch § 16 Absatz 3 des Schuldverschreibungsgesetzes aufgenommenen Niederschriften beizufügen. (2) Die Entscheidung über den Antrag kann nur für alle Gläubiger einheitlich ergehen. Sie wirkt fü...
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AKG § 20 Verweigerung der Herausgabe von Grundstücken (Law)
...cht, das nur auf einer vor dem 1. August 1945 vorgenommenen öffentlich-rechtlichen Inanspruchnahme beruht, kann sich der Anspruchsschuldner unbeschadet der Vorschrift des Absatzes 1 nicht berufen. ...