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EStDV 1955 § 9a Anschaffung, Herstellung (Law)
Jahr der Anschaffung ist das Jahr der Lieferung, Jahr der Herstellung ist das Jahr der Fertigstellung.
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EStDV 1955 § 85 (gegenstandslos) (Law)
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EStDV 1955 § 55 Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten in besonderen Fällen (Law)
(1) Der Ertrag des Rentenrechts ist in den folgenden Fällen auf Grund der in § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb des Gesetzes aufgeführten Tabelle zu ermitteln: ...