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Beschluss vom Bundesgerichtshof (12. Zivilsenat) - XII ZB 98/15 (Urteil)
...iner organischen Persönlichkeitsstörung einen Berufsbetreuer (Beteiligter zu 1) mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge und Gesundheitsfürsorge mit Organisation einer entsprechenden Therapie bestellt. Im...
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (12. Zivilsenat) - XII ZB 500/14 (Urteil)
...II ZB 577/13 - FamRZ 2014, 830 Rn. 13), im Kern deckungsgleich. Die beiden entscheidenden Kriterien sind dabei die Einsichtsfähigkeit des Betroffenen und dessen Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu hand...
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (12. Zivilsenat) - XII ZB 177/15 (Urteil)
...ich. Die beiden entscheidenden Kriterien sind die Einsichtsfähigkeit des Betroffenen und dessen Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln. Fehlt es an einem dieser beiden Elemente, liegt kein freier,...
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (7. Zivilsenat) - VII ZB 38/16 (Urteil)
...insichtlich der streitgegenständlichen Forderung unzulässig sei, sei auch die streitgegenständliche Pfändung zur Sicherung eines Anspruchs unzulässig. Auch wenn die Gläubigerin durch die Pfändung nich...
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZB 5/17 (Urteil)
...I. Der Gläubiger beauftragte den Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung einer titulierten Geldforderung gegen die Schuldnerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gerichtsvollzieher konnte...
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZB 56/16 (Urteil)
...im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit zu warnen. Inwieweit der Gläubiger noch ein eigenes Interesse daran hat, die Eintragung des Schuldners im Schuldnerverzeichnis aufrechtzuerhalten, ist in diesem ...
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZB 21/16 (Urteil)
...ichnis dann seine Warnfunktion hinsichtlich der Kreditunwürdigkeit der eingetragenen Schuldner nicht erfüllen. Dieser Auslegung stehe die Dispositionsfreiheit des Gläubigers nicht entgegen, da die aut...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (6. Senat) - 6 AZR 58/16 (Urteil)
...ie Teilzahlungen in die kritische Zeit des § 131 InsO fallen, bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, in dem die Erfüllungswirkung dieser Zahlungen eintritt. Das ist der Eingang dieser Beträge beim Gläubige...